Impressum

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Für die Inhalte verantwortlich

Angela und Sven Ulowetz

Füstätter Strasse 15b

83059 Kolbertmoor

Deutschland

Tel. + 49 - 163 8759858

Email: sven,ulowetz@gmx.de

Homepage: www.siebenschläfer-hütte.at

Bankverbindung Sparkasse Feldkirchen

IBAN: AT62 2070 2003 0101 4932

BIC: SPFNAT21

Fotonachweis Siebenschläfer-Hütte, Tourismusverein Falkertsee, Unspalsh

Umsetzung wordpress

Reservierungsbedingungen:

1. Der Mietvertrag kommt durch die Zusendung einer Buchungsbestätigung/Rechnung des Vermieters an den Mieter zustande.

2. Der Mieter hat binnen 10 Tagen 50% des Mietpreises an den Vermieter zu überweisen. Die restlichen 50% des Mietpreises und die fixen Nebenkosten für Endreinigung und

Ortstaxe sowie falls gebucht für Haustier müssen spätestens 6 Wochen vor Anreise beim Vermieter eingegangen sein. Bei Buchungen, die mehr als 10 Monate im Voraus

erfolgen, kann nach Vereinbarung mit dem Vermieter die erste Anzahlung auf 25% reduziert werden.

3. Der Vermieter kann vom Mietvertrag zurücktreten, wenn die oben genannten Fristen nicht eingehalten werden und behält sich die Geltendmachung seines Schadens vor.

4. Eine Stornierung des Mietvertrages durch den Mieter erfordert die Schriftform und es werden die unter Abschnitt 5 genannten Stornogebühren verrechnet.

5. Der Vermieter ist im Falle einer Stornierung durch den Mieter bemüht das Objekt an einen Ersatzmieter zu gleichen Bedingungen zu vermieten. Ist dies möglich, wird

lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von bis zu 50,00 € verrechnet. Andernfalls gelten folgende Stornogebühren:

- bis 49 Tage vor Mietbeginn: 10 % des Mietpreises

- bis 35 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises

- bis 21 Tage vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises

- bis 14 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises

- ansonsten (später als 14 Tage vor Mietbeginn) 100 % des Mietpreises.

Vorab überwiesene Nebenkosten für Endreinigung und Ortstaxe

sowie falls gebucht für Haustier werden dem Mieter voll

zurücküberwiesen. 

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung z.B. http://www.reiseversicherung.de.

6. Das Mietobjekt steht dem Mieter am Tag der Anreise ab 14.00 Uhr zur Verfügung und muss am Tag  der Abreise bis spätestens 10.00 Uhr geräumt sein.

7. Das Mietobjekt darf nur mit der angegebenen Personenzahl bewohnt und benutzt werden. Ein Kind gilt als Person. Änderungen müssen dem Vermieter vor Anreise mitgeteilt

werden und bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung des Vermieters.

8 Der Mieter ist verpflichtet, alle Mängel und Schäden, die in der Zeit entstehen sollten, in der er das Mietobjekt bewohnt, unverzüglich zu melden. Beim Auszug muss das

Mietobjekt vom Mieter samt allem Zubehör im gleichen Zustand übergeben werden, wie es beim Empfang übernommen wurde. Er haftet für die von ihm und den

begleitenden Personen angerichteten Schäden, wobei der Beweis des Nichtverschuldens dem Mieter obliegt.

9. Bei Ankunft ist eine Kaution  in Höhe von € 200,00 dem Verwalter in Bar zu übergeben. Diese wird zum einen als Vorauszahlung für die variablen Nebenkosten (Strom und

Holz; Abrechnung nach Verbrauch) verwendet. Die Vorauszahlung wird bei Abreise mit den tatsächlich verbrauchten Nebenkosten verrechnet. Ist die Vorauszahlung höher als

der tatsächliche Verbrauch, wird die Differenz vom Verwalter zurückerstattet. Ist die Vorauszahlung niedriger als der tatsächliche Verbrauch, ist die Differenz

vom Mieter in Bar nachzuzahlen. Zum anderen kann die restliche Kaution zur Gänze oder zu Teilen einbehalten werden, z.B. im Falle einer

übermäßigen Verschmutzung (z.B. Hundehaare in Bett/auf Couch) oder als Ersatz für zu Bruch gegangene Gegenstände, Mobiliar etc..

10.Im Mietobjekt herrscht striktes Rauchverbot. Bei Nicht-Beachtung des Rauchverbots wird dem Mieter 150,00 € für Mehraufwand der Reinigung (Vorhänge, Teppiche,

etc.) in Rechnung gestellt.

11.Es gilt die Hausordnung des gebuchten Objekts.